Zur gekl. Beachtung! Henderungen und Berichtigungen für die nächste Huflage des Adreßbuches können im Laufe des Jahres, spätestens jedoch bis zum 1. Oktober, unter Benützung dieles Blattes dem städt. Meldeamte (Rathaus) mitgeteilt werden. Fehlerhaft gebundene Adreßbücher wollen sofort bei der Deutschen Buchdruckerei, Museumstraße 22, zur Berichtigung, bezw. Ergänzung abge¬ geben werden. An das städt. Meldeamt Innsbruck Nathaus Ich bitte im Adreßbuch neu aufzunehmen — zu ändern: . n aretachen er 6 , 6. . — K u Kbig s K en 3 en 2 angag.