Zur gekl. Beachtung! Henderungen und Berichtigungen für die nächste Auflage des Adreßbuches können im Laufe des Jahres, spätestens jedoch bis zum 1. Oktober, unter Benützung dieles Blattes dem städt. Meldeamte (Rathaus) mitgeteilt werden. Fehlerhaft gebundene Adreßbücher wollen sofort bei der Deutsch en Buchdruckerei, Museumstraße 22, zur Berichtigung, bezw. Ergänzung abge¬ geben werden. An das städt. Meldeamt Innsbruck Rathaus. Ich bitte im Adreßbuch neu aufzunehmen — zu ändern: Innsbruck, am Unterschrift: Wohnung: