74 Tarif der Fiaker und Lohnkutscher. *) Anmerkung. Die Martezeit vor Antritt der Fahrt bei Bestellung zum Hause, welche vom Zeitpunkte an gerechnet wird, an welchem der Fiaker zu erscheinen beordert und erschienen ist, lowie die Zeit des Hufenthaltes während der Fahrt bezw. zwilchen der Hin- und Rückfahrt, lind zu¬ lammen mit 7o h (für den Zweilpänner) und zo h (für den Sinkpänner) pro ¼ Stunde zu vergüten, wobei jede angefangene ¼ Stunde als volle berechnet wird. Bei den Fahrten 2, 3 und 4 ist im Fahrpreile die Vergütung für den Hufenthalt von 1 bezw. ½ bezw. 1½ St. inbegriffen. Gepäck: Kleine Gepäckstücke, wenn sie im Magen untergebracht werden, sind krei; für gröbere Sepäcksstücke und Gepäck, welches auf dem Bocke untergebracht wird, ist eine Gebühr von 40 h pro Stück zu entrichten.