Tarif der staatl. Verzehrungssteuer, des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren. 69 Tarif der staatl. Verzehrungssteuer, des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren für Schlacht= und Stechvieh, Fleisch und Fleischwaren ab 1. Jänner 1910. Waggebühren: a) Im Schlachthofe: In der Großvieh=Schlachthalle kostet jede Wägung auf der Gleiswage von Großvieh 20 h Schlachthofwage (Zentimal=) per Wägung. 20 h von Kleinvieh 10 h Auf der Zentimalwage kostet jede Wägung: 20 h Für lebende Schweine per Wägung.. 10 h b) Im Fleischbankgebäude, Innrain 4: Zentimalwage für je 100 kg Bruttogewicht. 5 h Dezimalwage per Wägung.... 10 h Wage am Markte bis 20 kg. 2 h über 20 „ 4 h Stallgebühren: In der Viehmarktstallung: Für Großvieh per Stück und Tag ... 40 h Für Kleinvieh per Stück und Tag .. 10 h In der Schlachthausstallung: Per Stück und Tag.... 20 h Die Futterpreise werden nach Anhörung der Vieh¬ händler jedes Vierteljahr von der Schlachthaus=Kom¬ mission bestimmt. Tarif für Wild und Wildgeflügel, Getränke, Fettstoffe und Brennmateriale. Getränke. Wild und Wildgeflügel. 1. Hirsche, Gemsen, Rehe und Wildschweine vom Stück Kr. 1.— Beschau 20 Heller. 2. Hasen (graue und weiße), Fa¬ sanen, Auer=, Birk=, Hasel=, Schnee=, Reb= und Stein¬ Hühner, dann Schnepfen, Wildgänse und Wildenten „ „ „ —.10 Beschau 10 Heller. 3. Ausgehacktes Wild 25 Kilo Kr. —.10 (Gewichtsmengen von unter 25 Kilo gelten für voll). 1. Von Wein per Hktltr. Kr. 5.94 2. Von allen genießbaren ge¬ brannten geistigen Flüssig¬ keiten nach Graden der hun¬ dertteiligen Alkoholskala u. zw. bis zu 50 Grad per Hktltr. Kr. 14.— von 50 bis 70 Grad „ „ „ 20.— von 70 bis 100 Grad „ „ „ 28.— 3. Von Bien per Hktitr. Kr. 2.40 4. Von Essig und Obstmost „ „ „ 1.50 5. Von Weinmost und Wein¬ maische „ „ „ 9.— 6. Von Essigessenz „ „ „ 6.—