Kaminfeger=Gebühren 77 und Plattenwurf, Tiervorstellungen, Schiffschaukeln usw. K 1—6 je nach Größe des Unternehmens, An¬ zahl der Vorstellungen usw. 7. für ständige Schaustellungs¬ unternehmungen, als: Pano¬ ramen, Kinemathographen und ähn¬ liche Unternehmungen je nach Größe und Bedeutung des Unternehmens pro Tag........ K 1—2 8. für Bestkegelschieben pro Tag K 4 9. für Veranstaltung von Feuerwer¬ ken gegen Entgelt .... .. K 10 Pauschalierungen innerhalb des Tarifes werden dem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen. 2. Gebühren für Polizeistunde=Verlängerungen. (Erlaß des Tiroler Landesausschusses vom 25. April 1910 Zl. 293/III/3.) Für jede Polizeistunde=Verlängerung . . 4 K Monatslizenzen a) bis 2 Uhr früh . .. 60 K Monatslizenzen b) bis 3 Uhr früh .. . 90 K Stadtmagistrat Innsbruck. Kaminfeger=Gebühren. 6. für Produktionen und Schau¬ stellungen von Wanderun¬ ternehmungen im Freien oder in eigenen Buden, Zelten usw. pro Tag: a) von größerer Bedeutung, als grö¬ ßere Menagerien und Zirkusse, Kine¬ mathographen, Rutschbahnen, Hippo¬ drome usw. K b) von geringerer Bedeutung, als: Schießbuden, Ringelspiele, Vivarien, Schaustellungen von Abnormitäten und Kuriositäten aller Art, Guckkä¬ sten, Wachsfigurenkabinette, Ball¬