72 Tarif der Fiaker und Lohnkutscher. *) Anmerkung. Die Martezeit vor Antritt der Fahrt bei Bestellung zum Hause, welche vom Zeitpunkte an gerechnet wird, an welchem der Fiaker zu erscheinen beordert und erschienen ist, sowie die Zeit des Hufenthaltes während der Fahrt bezw. zwilchen der Hin- und Rückfahrt, sind zu¬ sammen mit 7o h (für den Zweilpänner) und 4o h (für den Sinspänner) pro ¼ Stunde zu vergüten, wobei jede angefangene ¼ Stunde als volle berechnet wird. Bei den Fahrten 2, 3 und 4 ist im Fahrpreise die Vergütung für den Hufenthalt von 1 bezw. ½ bezw. 1½ St. inbegriffen. Gepäck: Kleine Gepäckstücke, wenn sie im Magen untergebracht werden, sind frei; für größere Gepäcksstücke und Gepäck, welches auf dem Bocke untergebracht wird, ist eine Gebühr von 40 h pro Stück zu entrichten.