Städtischer Sanitätsdienst. — Rettungsdienst und Krankentransporte. 309 seiner Verpflichtung, die erfolgte Vermietung jeder zur Ankündigung gebrachten Wohnung oder Ge¬ schäftslokales binnen 24 Stunden dem Arbeitsamte zu melden, nicht nachkommt. Ueber rechtzeitige Anmeldung wird die Kaution gegen Rückgabe der Empfangsbestätigung zurücker¬ stattet. 3. Das Arbeitsamt entfernt von der Wohnungstafel alle Ankündigungen von Wohnungen usw., bezüg¬ lich deren die erfolgte Vermietung gemeldet oder sonst konstatiert und der Vermieter vom Kautions¬ verfall verständigt wurde. Ebenso werden alle Ankündigungen, die schon ein halbes Jahr angekündigt sind oder bezüglich welcher der angegebene Vermittlungstermin verstrichen ist, von amtswegen entfernt. 4. Alle Geschäfte der Wohnungsnachweisstelle werden von den Angestellten des städt. Arbeitsamtes in den für dasselbe festgesetzten Geschäftsstunden unter Lei¬ tung und Aufsicht des Stadtmagistrates geführt. Städtischer Sanitätsdienst. Stadt=Physikat: Rathaus 3. Stock. Sprechstunde von 10 bis 11 Uhr vormittags. Telephon Nr. 583. Armenärztliche Bebandlung. 1. Bezirk: Innere Stadt am rechten Innufer bis Viadukt=Maximilianstraße und Stadtteil am linken Innufer (Mariahilf und St. Nikolaus): Stadt¬ arzt Dr. Köllensperger, Karl Ludwigpl. 6. (146) 2. Ehemaliges Gemeindegebiet Wilten: Stadtarzt Dr Mader, Leopoldstraße 20. (441) 3. Bezirk: Dreiheiligen (von der Viaduktstraße ostwärts), Kohlstadt und Pradl: Stadtarzt Dr. Hirn, Rudolfstraße 4. (243) Cotenbeschau. Todesfälle sind ehestens im Stadtphysikate, Rat¬ haus, 3. St., während der Amtsstunden von 8—12 und 2—6 Uhr anzuzeigen, von wo aus der zu¬ ständige Beschauarzt verständigt wird. 1. Bezirk: Innere Stadt an beiden Ufern bis zur Viadukt=Maximilianstraße: Dr. Köllensperger. 2. Bezirk: Ehemaliges Gemeindegebiet Wilten: Dr. Mader. 3. Bezirk: Dreiheiligen (vom Viaduktbogen ost¬ wärts), Kohlstatt und Pradl: Dr. Hirn. An Sonn und Feiertagen versorgt abwechselnd ein Stadtarzt den Dienst. Liste hierüber liegt in den Polizeiwachstuben auf. Rettungsdienst und Krankentransporte. Rettungsdienst. Die Rettungsabteilung der freiwilligen Feuerwehr Innsbruck leistet bei Unfällen auf der Straße, in öffentlichen Lokalen, Werkstätten, Fabriken und dergl. die erste Hilfe, sie besorgt den Transport in zweck¬ liche Hilfe zu verschaffen und ist bestrebt, baldmög¬ lichste ärztliche Hilfe zu verschaffen. Die erste Hilfe bei Unfällen ist kostenlos. Meldungen sind mündlich, schriftlich oder tele¬ phonisch (Nr. 300) an die ständige Rettungsstation, Rathaus zu richten. Jeder Wachmann besitzt einen Schlüssel zu den Feuermeldern und können auch von denselben aus telephonische Meldungen erstattet werden. Zum Zwecke einer möglichst raschen Hilfe sind während der Nacht, sowie an Sonn= und Feiertagen stets zwei Mitglieder in der Wachstube (Rathaus zweiten Durchgang rechts) anwesend. An den Wochen¬ tagen halten 2 angestellte Sanitätsmänner ständi¬ gen Dienst, so daß also stets, Tag und Nacht erste Hilfe sofort zu haben ist. Bei größeren Festen, Versammlungen und dgl. wird über Ansuchen eine Sanitätswache beigestellt. Das Wirkungsgebiet erstreckt sich auf die Stadt Innsbruck und ihre nächste Umgebung, nur in dringen¬ den Fällen, bei größeren Unglücken, Katastrophen, Eisenbahnunfällen u. dgl. auch außerhalb dieses Ge¬ bietes. Krankentransport. Die Rettungsabteilung der freiwilligen Feuerwehr besorgt auch Transporte von Kranken sowohl im Stadtgebiete, als auch in der näheren Umgebung. Zu diesem Behufe stehen zwei Krankentransport¬ wagen, sowie Räderbahren zur Verfügung. Krankentransporte werden nur gegen eine vom behandelnden Arzte ausgefertigte Bestätigung, daß der Kranke transportfähig ist und an keiner Infek¬ tionskrankheit leidet, ausgeführt und wird hiefür eine mäßige Gebühr eingehoben, welche bei Unbemittelten auf die eigenen Kosten erniedrigt wird. Kranken¬ transporte sollen mindestens 1 bis 2 Stunden vor¬ her bei der Rettungsabteilung angemeldet werden. Vom Transporte sind Infektionskranke vollstän¬ dig ausgeschlossen. Cransportmittel in den Dolizeiwachstuben. Räderbahren befinden sich in der Hauptwache (Rathaus) und in den Polizeistationen Wilten, Leo¬ poldstraße 15 und Pradl, Egerdachstr. 13. Tragbahren in den Wachzimmern Innstraße und Saggen (Viaduktstraße). Diese Transportmittel können unter Beibringung der erforderlichen zwei Träger (Dienstmänner) mit¬ telst einer Bestätigung des behandelnden Arztes, daß eine infektiöse Erkrankung ausgeschlossen, beansprucht