313 Freie Volksbibliothek in Innsbruck gegründet und geleitet vom volkswirtschaftlichen Ver¬ ein. Eröffnet im Oktober 1891. Auszug aus der Bibliotheks=Ordnung. Jedermann ohne Unterschied des Standes oder Ge¬ schlechtes, vom 14. Lebensjahr aufwärts, kann die Bibliothek unentgeltlich benützen. Wer ein Buch zu leihen wünscht, hat sich durch eine Legitimationskarte auszuweisen, welche in der Kunsthandlung des Herrn Lorenz Neurauter, Herzog Friedrichstraße, gegen Erlag von fünfzig Kreuzern ausgefolgt wird. Der genannte Betrag bleibt so lange als Garantietaxe erliegen, als die Partei Bücher entlehnt. Ist dies nicht mehr der Fall, so werden ihr gegen die vom Bibliothekar abgestempelte Le¬ gitimationskarte die fünfzig Kreuzer zurückerstattet. Das Ausleihen der Bücher geschieht nur gegen Ver¬ langzettel, welche von der Partei, und gegen Ab¬ gabeschein, welche vom Besuchsbuchführer auszufüllen sind, wozu gedruckte Formulare zur Ausfüllung auf¬ liegen. „ Bücher mittleren Umfanges und unterhaltenden Inhalts werden für 8 Tage, größeren Umfanges oder belehrenden Inhaltes bis zu 30 Tagen ausgeliehen. Parteien, welche den Rückgabetermin überschreiten, werden zur Zahlung einer Strafgebühr von 10 Kreuzea verhalten. Bestmögliche Schonung der Bücher wird unbedingt erwartet, im entgegengesetzten Falle wird von der schuldtragenden Partei je nach Umständen ganze oder teilweise Entschädigung gefordert. Das Bibliothekslokal befindet sich Herzog Fried¬ richstraße Nr. 21 (Stadtturm) 1. Stock links. Jeder Band ist am Rücken, sowie an der Innen¬ seite des Vordeckels mit der Bibliotheksnummer ver¬ sehen. Die Bücherausgabe findet jeden Dienstag und Frei¬ tag von ½7—½8 Uhr abends statt. Wergführer in Unnsbruck und Amgebung. Kröll Franz, Hötting, Bildgasse 6. Panroi Josef, Hörtinger=Au 59. Waldburger Josef, Hötting, Kirchgasse 10. Träger. Kuen Josef, Hötting, Kirchgasse 9. Stempel=Skalen. I. „ Wechsel u. Anweisungen bis auf längstens 6 Monate. II. Für Rechtsurkunden, wie Qnittungen u. dgl. mehr, wobei ein Restbetrag unter 3000 K als voll anzunehmen ist. mehr, wobei ein Restbetrag von weniger als 800 K als voll anzu¬ nehmen ist. III. Für Perzentual=Gebühren. mehr, wobei ein Restbetrag unten 400 K als voll anzunehmen ist.