Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Freie Volksbibliothek in Innsbruck
gegründet und geleitet vom volkswirtschaftlichen Ver¬
ein. Eröffnet im Oktober 1891.
Auszug aus der Bibliotheks=Ordnung.
Jedermann ohne Unterschied des Standes oder Ge¬
schlechtes, vom 14. Lebensjahr aufwärts, kann die
Bibliothek unentgeltlich benützen.
Wer ein Buch zu leihen wünscht, hat sich durch
eine Legitimationskarte auszuweisen, welche in der
Kunsthandlung des Herrn Lorenz Neurauter, Herzog
Friedrichstraße, gegen Erlag von fünfzig Kreuzern
ausgefolgt wird. Der genannte Betrag bleibt so lange
als Garantietaxe erliegen, als die Partei Bücher
entlehnt. Ist dies nicht mehr der Fall, so werden
ihr gegen die vom Bibliothekar abgestempelte Le¬
gitimationskarte die fünfzig Kreuzer zurückerstattet.
Das Ausleihen der Bücher geschieht nur gegen Ver¬
langzettel, welche von der Partei, und gegen Ab¬
gabeschein, welche vom Besuchsbuchführer auszufüllen
sind, wozu gedruckte Formulare zur Ausfüllung auf¬
liegen. „
Bücher mittleren Umfanges und unterhaltenden
Inhalts werden für 8 Tage, größeren Umfanges oder
belehrenden Inhaltes bis zu 30 Tagen ausgeliehen.
Parteien, welche den Rückgabetermin überschreiten,
werden zur Zahlung einer Strafgebühr von 10 Kreuzea
verhalten.
Bestmögliche Schonung der Bücher wird
unbedingt erwartet, im entgegengesetzten Falle wird
von der schuldtragenden Partei je nach Umständen
ganze oder teilweise Entschädigung gefordert.
Das Bibliothekslokal befindet sich Herzog Fried¬
richstraße Nr. 21 (Stadtturm) 1. Stock links.
Jeder Band ist am Rücken, sowie an der Innen¬
seite des Vordeckels mit der Bibliotheksnummer ver¬
sehen.
Die Bücherausgabe findet jeden Dienstag und Frei¬
tag von ½7—½8 Uhr abends statt.
Wergführer in Unnsbruck und Amgebung.
Kröll Franz, Hötting, Bildgasse 6.
Panroi Josef, Hörtinger=Au 59.
Waldburger Josef, Hötting, Kirchgasse 10.
Träger.
Kuen Josef, Hötting, Kirchgasse 9.
Stempel=Skalen.
I.
„ Wechsel u. Anweisungen
bis auf längstens 6 Monate.
II.
Für Rechtsurkunden, wie
Qnittungen u. dgl.
mehr, wobei ein Restbetrag unter
3000 K als voll anzunehmen ist.
mehr, wobei ein Restbetrag von
weniger als 800 K als voll anzu¬
nehmen ist.
III.
Für Perzentual=Gebühren.
mehr, wobei ein Restbetrag unten
400 K als voll anzunehmen ist.