Tarif der Fiaker und Lohnkutscher. 241 Anmerkung: Die Taxe für die Fahrten ist nur für die Hin¬ fahrt an ein bestimmtes Ziel berechnet. Wünscht der Fahrgast wäh¬ rend der Fahrt irgendwo Aufenthalt zu nehmen, oder will derselbe den Wagen innerhalb des sub I bezeichneten Bezirkes zur Rückfahrt benützen, so tritt vom Zeitpunkt der Benützung des Wagens an der nachstehende Zeittarif in Wirksamkeit. II. Zeitfahrten innerhalb des Stadtgebietes und des unter I bezeichneten Umkreises von den Standplätzen, der Wohnung des Be¬ stellers oder einem andern von demselben bezeichneten spänner für die erste ½ Stunde 1.20 2.— für jede weitere ¼ Stunde . —.40 —.60 Anmerkung: Jede angefangene ¼ Stunde wird als voll be¬ rechnet. III. Fahrten mit bestellten Wägen innerhalb des Stadtgebietes oder der sub I aufgeführten nächsten Umgebung mit besonderem Tarife Bahn¬ hof=, Theater=, Konzert= und Ball=Fahrten, Für nachstehende Fahrten, wenn dieselben mit' be¬ stellten Wägen ausgeführt werden, gilt ausschließlich folgender Tarif: Ein- Zwei¬ Bon oder zum Bahnhofe: spänner a) bei Tag..... 1.60 2.60 b) bei Nacht .... 2.20 3.80 Fahrten ins Theater oder zu Konzerten: a) einmalige Fahrt..... 1.40 2.— b) Hin= und Rückfahrt ........ 2.60 4.— Ballfahrten .... .. 1.— 1.60 IV. Fahrten in der weiteren Umgebung von den Standplätzen, der Wohnung der Bestellers oder einem anderen von demselben bezeichneten Orte aus, und zwar für die Hin= und Rückfahrt mit entsprechendem Aufenthalte. Hiebei steht es dem Fahrgaste in allen Fällen frei, zu bestimmen, wo der Wagen nach Beendigung der Fahrt anzuhalten hat. Ein- Zwei¬ spänner Absam 6.— 10.— Absam über die Dörfer.. 8.40 12.60 Aldrans. 6.80 9.20 Amras Dorf 2.40 3.60 Amras Schloß 4.80 7.20 Axams über Götzens 8.20 12.60 Baumkirchen 8.40 12.60 Berg Isel 3.— 4.60 Berg Isel und Schloß Amras .... . 7.— 9.60 Brenner 26.40 44.— Egerdach 4.80 7.20 Fulpmes 13.60 22.— Gärberbach. 4.80 7.20 Gnadenwald (St. Michael) 11.20 15.60 Götzens 8.20 12.60 Hall 6.— 10.— Hall über die Dörfer ... 8.40 12.60 Hall über Egerdach 8.40 12.60 Heilig Wasser bis zur Kapelle an der Salzstraße 9.20 16.— Igls über Amras und Lans...... 10.60 16.— Igls über den ganzen Tag . . . . . . 13.60 22.— Igls über Vill 7.— 10.— Inzing..... 8.20 13.60 Judenstein (den ganzen Tag) . . . . . . 13.60 22.— Judenstein.... 9.20 15.60 Kematen 6.80 10.80 Ein- Zwei¬ spänner Rundfahrten über die Kettenbrücke nach Schloß Amras Bei diesen Fahrten tritt, wenn der Wagen bloß zur Hinfahrt ge¬ mietet wurde, ein Nachlaß von 10% der Fahrtaxe ein. V. Erhöhung der Fahrtaxe und des Trinkgeldes für Fahrten während der Nachtzeit. Fällt bei den unter I und II angeführten Fahrten die ganze Dauer der Wagenbenützung in die Nachzeit, so ist die Fahrtaxe und das Trinkgeld um die Hälfte zu er¬ höhen. Als Nachtzeit gilt in den Monaten Mai bis Ende September die Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh und in den übrigen Monaten die Zeit von 9 Uhr abends bis 7 Uhr früh. Findet die Wagenbenützung nur teilweise in der Nachtzeit statt, so ist die Entlohnung für die ganze Zeit der Wagenbenützung nach jener Periode zu leisten, zu welcher der größere Teil der Wagenbenützung gehört. VI. Sondertarif für Fahrten zum Landes=Haupt¬ schießstand und zurück. Ein- Zwei¬ spänner Von jedem Punkte der Stadt Innsbruck zum Landes=Hauptschießstande .... 4.— 6.— Vom Landes=Hauptschießstande nach jedem Punkte der Stadt Innsbruck.... 4.— 6.— 16