Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

vorhergehende ||| nächste Seite 249 Buch 1905
   
Neue Suche:
   


Volltext dieser Seite

Tarif der Fiaker und Lohnkutscher.
241
Anmerkung: Die Taxe für die Fahrten ist nur für die Hin¬
fahrt an ein bestimmtes Ziel berechnet. Wünscht der Fahrgast wäh¬
rend der Fahrt irgendwo Aufenthalt zu nehmen, oder will derselbe
den Wagen innerhalb des sub I bezeichneten Bezirkes zur Rückfahrt
benützen, so tritt vom Zeitpunkt der Benützung des Wagens an der
nachstehende Zeittarif in Wirksamkeit.
II. Zeitfahrten
innerhalb des Stadtgebietes und des unter I bezeichneten
Umkreises von den Standplätzen, der Wohnung des Be¬
stellers oder einem andern von demselben bezeichneten
spänner
für die erste ½ Stunde 1.20 2.—
für jede weitere ¼ Stunde . —.40 —.60
Anmerkung: Jede angefangene ¼ Stunde wird als voll be¬
rechnet.
III. Fahrten mit bestellten Wägen
innerhalb des Stadtgebietes oder der sub I aufgeführten
nächsten Umgebung mit besonderem Tarife Bahn¬
hof=, Theater=, Konzert= und Ball=Fahrten,
Für nachstehende Fahrten, wenn dieselben mit' be¬
stellten Wägen ausgeführt werden, gilt ausschließlich
folgender Tarif:
Ein- Zwei¬
Bon oder zum Bahnhofe: spänner
a) bei Tag..... 1.60 2.60
b) bei Nacht .... 2.20 3.80
Fahrten ins Theater oder zu Konzerten:
a) einmalige Fahrt..... 1.40 2.—
b) Hin= und Rückfahrt ........ 2.60 4.—
Ballfahrten .... .. 1.— 1.60
IV. Fahrten in der weiteren Umgebung
von den Standplätzen, der Wohnung der Bestellers oder
einem anderen von demselben bezeichneten Orte aus, und
zwar für die Hin= und Rückfahrt mit entsprechendem
Aufenthalte. Hiebei steht es dem Fahrgaste in allen
Fällen frei, zu bestimmen, wo der Wagen nach Beendigung
der Fahrt anzuhalten hat.
Ein- Zwei¬
spänner
Absam 6.— 10.—
Absam über die Dörfer.. 8.40 12.60
Aldrans. 6.80 9.20
Amras Dorf 2.40 3.60
Amras Schloß 4.80 7.20
Axams über Götzens 8.20 12.60
Baumkirchen 8.40 12.60
Berg Isel 3.— 4.60
Berg Isel und Schloß Amras .... . 7.— 9.60
Brenner 26.40 44.—
Egerdach 4.80 7.20
Fulpmes 13.60 22.—
Gärberbach. 4.80 7.20
Gnadenwald (St. Michael) 11.20 15.60
Götzens 8.20 12.60
Hall 6.— 10.—
Hall über die Dörfer ... 8.40 12.60
Hall über Egerdach 8.40 12.60
Heilig Wasser bis zur Kapelle an der
Salzstraße 9.20 16.—
Igls über Amras und Lans...... 10.60 16.—
Igls über den ganzen Tag . . . . . . 13.60 22.—
Igls über Vill 7.— 10.—
Inzing..... 8.20 13.60
Judenstein (den ganzen Tag) . . . . . . 13.60 22.—
Judenstein.... 9.20 15.60
Kematen 6.80 10.80
Ein- Zwei¬
spänner
Rundfahrten
über die Kettenbrücke nach Schloß Amras
Bei diesen Fahrten tritt, wenn der Wagen bloß zur Hinfahrt ge¬
mietet wurde, ein Nachlaß von 10% der Fahrtaxe ein.
V. Erhöhung der Fahrtaxe und des Trinkgeldes
für Fahrten während der Nachtzeit.
Fällt bei den unter I und II angeführten Fahrten die
ganze Dauer der Wagenbenützung in die Nachzeit, so
ist die Fahrtaxe und das Trinkgeld um die Hälfte zu er¬
höhen. Als Nachtzeit gilt in den Monaten Mai bis Ende
September die Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh
und in den übrigen Monaten die Zeit von 9 Uhr abends
bis 7 Uhr früh. Findet die Wagenbenützung nur teilweise
in der Nachtzeit statt, so ist die Entlohnung für die ganze
Zeit der Wagenbenützung nach jener Periode zu leisten,
zu welcher der größere Teil der Wagenbenützung gehört.
VI. Sondertarif für Fahrten zum Landes=Haupt¬
schießstand und zurück. Ein- Zwei¬
spänner
Von jedem Punkte der Stadt Innsbruck
zum Landes=Hauptschießstande .... 4.— 6.—
Vom Landes=Hauptschießstande nach jedem
Punkte der Stadt Innsbruck.... 4.— 6.—
16