Tarif der Fiaker und Lohnkutscher für die Landeshauptstadt Innsbruck und Umgebung.) (Die Preise sind in Kronenwährung ausgedrückt und ist das Trinkgeld für den Kutscher bei allen Fahrten mit inbegriffen.) Fahrten Fahrten Fahrten S 5 S 2. 150 I. Direkte Fahrten: das sind Fahrten mit Benützung des Wagens nur zur Hinfahrt, also ohne Rück¬ fahrt und ohne Aufenthalt während der Fahrt) von einem Standplatze aus innerhalb des Stadtgebietes oder in die nächste Umgebung bis: Berg Isel (zum Fusse) Pension Kayser Ferrarihof.... . Friedhof (städtischer) Hötting (Stamserwirt) Hohlweg (zum Fusse) Kettenbrücke Peterbründl Pradl (Dorf) Schwimmschule (städtische) Sillbrücke (b. d. Gasfabrik) Sillbrücke (beim Sillfalle) und umgekehrt.. Für grössere Gepäcksstücke, welche nicht im Innern des Wagens unter¬ gebracht werden können, ist eine Gebür von 20 Hellern per Stück zu bezahlen. Anderes Gepäck frei. Anmerkung. Die Taxe für diese Fahrten ist nur für die Hinfahrt an ein be¬ stimmtes Ziel berechnet. Wünscht der Fahr¬ gast während der Fahrt irgendwo Aufent¬ halt zu nehmen, oder will derselbe den Wagen innerhalb des sub I bezeichneten Bezirkes zur Rückfahrt benützen, so tritt vom Zeitpunkt der Benützung des Wagens an, der nachstehende Zeittarif in Wirk¬ samkeit. II. Zeitfahrten innerhalb des Stadtgebietes und des unter I bezeichneten Umkreises von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers, oder einem anderen von demselben bezeichneten Orte aus: M. In¬ spänner spänner für die erste ½ Stunde 1.20 2.— für jede weitere ¼ Stde. —.40 —.60 Anmerkung: Jede angefangene ¼ Stunde wird als voll berechnet. III. Fahrten mit bestellten Wägen innerhalb des Stadtgebietes oder der sub I aufgeführten nächsten Um¬ gebung mit besonderem Tarife Bahnhof-, Theater-, Konzert¬ und Ball-Fahrten). Für nachstehende Fahrten, wenn dieselben mit bestellten Wägen aus¬ geführt werden, gilt ausschliesslich folgender Tarif: Ein¬ spänner spänner Von oder zum Bahnhofe: a) bei Tag. . . . 1.60 2.60 b) bei Nacht . . . . 2.20 3.80 Fahrten ins Theater oder zu Konzerten: a) einmalige Fahrt. 1.40 2.— b) Hin- u. Rückfahrt 2.60 4.— Ballfahrten . . . 1.— 1.60 IV. Fahrten in die weitere Umgebung von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers oder einem anderen von demselben bezeichneten Orte aus, u. zw. für die Hin- u. Rückfahrt mit entsprechendem Aufenthalte. Hiebei steht es dem Fahrgaste in allen Fällen frei, zu bestimmen, wo der Wagen nach Beendigung der Fahrt anzu¬ halten hat. Ein. Zuei¬ spänner spänner Absam .. . . . 6.— 10.— Absam über die Dörfer 8.40 12.60 *) Tarif vom 24. August 1898.