236 Packträger=Tarif. Rundfahrten über die Kettenbrücke nach Schloß Amras und Berg Isel über Amras und Lans nach Igls oder umgekehrt. über Egerdach, Ampaß, Aldrans und Am¬ ras nach Innsbruck Ein= Zwei¬ spänner 7.80 11.20 8.80 13.60 9.20 15.60 Bei diesen Fahrten tritt, wenn der Wagen bloß zur Hinfahrt ge¬ mietet wurde, ein Nachlaß von 10% der Fahrtaxe ein. V. Erhöhung der Fahrtaxe und des Trinkgeldes für Fahrten während der Nachtzeit. Fällt bei den unter I und II angeführten Fahrten die ganze Dauer der Wagenbenützung in die Nacht¬ zeit, so ist die Fahrtaxe und das Trinkgeld um die Hälfte zu erhöhen. Als Nachtzeit gilt in den Monaten Mai bis Ende September die Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh und in den übrigen Monaten die Zeit von 9 Uhr abends bis 7 Uhr früh. Findet die Wagen¬ benützung nur teilweise in der Nachtzeit statt, so ist die Entlohnung für die ganze Zeit der Wagenbenützung nach jener Periode zu leisten, zu welcher der größere Teil der Wagenbenützung gehört. VI. Sondertarif für Fahrten zum Landeshauptschie߬ stand und zurück. Ein= Zwei¬ spänner Von jedem Punkte der Stadt Innsbruck zum Landeshauptschießstande ... 4.— 6.— Vom Landeshauptschießstande nach jedem Punkte der Stadt Innsbruck ... 4.— 6.— Zuschläge zu den Preisen obiger Fahrten für: a) jede Viertelstunde Aufenthalt vor oder während der Fahrt. —.40 —.60 b) Nachtfahrten (von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh)*) 2.— 3.— *) Findet die Wagenbenützung nur teilweise in der Nachtzeit statt, so ist die Entlohnung für die ganze Zeit der Wagenbenützung nach jener Periode zu leisten, zu welcher der größere Teil der Wagenbenützung gehört. Vorstehender Tarif wurde von der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg auf Grund des § 15 der G¬ Ordg. mit den Erlässen vom 27. August 1898, Z. 31161 und 23. März 1901, Z. 12365, als Maximaltarif für das Fiaker= und Lohnkutschergewerbe in Innsbruck festgesetzt. Dackträger=Tarif. Die Dienstmänner, Packträger und Kommissionäre sind berechtigt zu fordern: A. Für einfache Gänge, Bestellungen ec. oder gewöhnliche leichte Dienst=Lei¬ stungen. 1. Ohne Gerätschaften für jeden Gang mit Last bis zu 10 Kilogramm oder kurze leichte Dienstleistungen: a) im Innern der Stadt und Wilten bis zur Staatsbahnlinie 20 h b) nach den nahen Ortschaften, als Hötting, Pradl 40 „ c) nach Wilten oberhalb der Kirche, der Staatsbahnlinie, Mühlau .. 40 „ 2. mit Gerätschaften oder Lasten über 10 bis 50 kg a) im Stadtbezirke, in Wilten bis zur Staats¬ bahnlinie 10 bis 20 Kilogramm 40 h 20 bis 50 Kilogramm ... 60 „ b) nach Mühlau, Hötting, Pradl, Wilten ober¬ halb der Staatsbahnlinie mit Lasten von 10 bis 20 Kilogramm ..... 60 „ von 20 bis 50 Kilogramm ...... 80 „ Für bestimmte Zeitdauer: ohne Gerätschaften für jede Stunde per Mann 40 „ mit denselben ......... 50 „ B. Transportebei Wohnungswechsel: a) die Stunde per Mann mit den nötigen Ge¬ räten und der Verpflichtung im Bedarfs¬ falle 10 Stunden zu arbeiten . . . . . 50 „ b) nach Uebereinkommen auch im Akkord. C. Für Transporte vom u. zum Bahnhofe: 1. für Gepäcksstücke bis zu 20 Kilogramm Gesamt¬ gewicht. a) vom Bahnhofe in die Stadt am rechten Innufer oder nach Wilten unterhalb der Staatsbahnlinie. 40 h b) vom Bahnhofe in die Stadt am linken Innufer oder nach Pradl . . . . . .. 50 „ c) vom Bahnhof in die nahen Ortschaften, als: Hötting, Wilten oberhalb der Staats¬ bahnlinie, Mühlau und umgekehrt . . . 60 h 2. Gepäcksstücke von mehr als 20 bis zu 50 Kilo¬ gramm Gesamtgewicht für die Entfernung ad 1 a)......... . 60 „ für die Entfernung ad 1 b)....... 70 „ für die Entfernung ad 1 c). 80 „ D. Für verschiedene Dienstleistungen: 1. Als Führer von Fremden, Handlungsreisen¬ den ec. durch die Stadt für den Mann per Stunde 40 „ 2. Als Führer von Kranken oder Wiedergenese¬ nen per Stunde....... 40 „ 3. Als Krankenwärter für den Mann per Stunde bei Tag......... 40 „ 4. Als Krankenwärter für den Mann per Stunde bei Nacht ........ 60 „ Für längere Zeit nach Akkord. 5. Als stellvertretende Haushälter, Portiers, Markthelfer, Wächter, für den Mann per Stunde bei Tag. .......... 40 „ für den Mann per Stunde bei Nacht . . . . 60 „ 6. Für Transport eines Flügels oder Klaviers innerhalb der Stadt . . . . . .. 3 K — „ außerhalb der Stadt nach Uebereinkommen. 7. Für Transporte wertvoller Instrumente, Gegenstände, Kunstgemälde, Spiegel, feines Glas, Porzellan für den Mann per Stunde, innerhalb der Wohnung . . . . . . . . 50 „ außerhalb derselben . . . . . . . . . 60 „ 8. Für Begleitung von Kindern nach und von der Schule, nach Akkord. 9. Für das Austragen von Zirkulärs, Rech¬ nungen ec. an bestimmte Adressen von 25 bis 50 Stück .... 50 über 50 Stück für je weitere 50 Stück . . . 40 „ Größere Posten ohne bestimmte Adressen nach Stunde oder im Akkord. 10. Für das Abholen des Mittagessens aus den Restaurants nach Uebereinkommen (mo¬ natlich).