Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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236
Packträger=Tarif.
Rundfahrten
über die Kettenbrücke nach Schloß Amras
und Berg Isel
über Amras und Lans nach Igls oder
umgekehrt.
über Egerdach, Ampaß, Aldrans und Am¬
ras nach Innsbruck
Ein= Zwei¬
spänner
7.80 11.20
8.80 13.60
9.20 15.60
Bei diesen Fahrten tritt, wenn der Wagen bloß zur Hinfahrt ge¬
mietet wurde, ein Nachlaß von 10% der Fahrtaxe ein.
V. Erhöhung der Fahrtaxe und des Trinkgeldes
für Fahrten während der Nachtzeit.
Fällt bei den unter I und II angeführten Fahrten
die ganze Dauer der Wagenbenützung in die Nacht¬
zeit, so ist die Fahrtaxe und das Trinkgeld um die
Hälfte zu erhöhen. Als Nachtzeit gilt in den Monaten
Mai bis Ende September die Zeit von 10 Uhr abends
bis 6 Uhr früh und in den übrigen Monaten die Zeit
von 9 Uhr abends bis 7 Uhr früh. Findet die Wagen¬
benützung nur teilweise in der Nachtzeit statt, so ist die
Entlohnung für die ganze Zeit der Wagenbenützung
nach jener Periode zu leisten, zu welcher der größere
Teil der Wagenbenützung gehört.
VI. Sondertarif für Fahrten zum Landeshauptschie߬
stand und zurück. Ein= Zwei¬
spänner
Von jedem Punkte der Stadt Innsbruck
zum Landeshauptschießstande ... 4.— 6.—
Vom Landeshauptschießstande nach jedem
Punkte der Stadt Innsbruck ... 4.— 6.—
Zuschläge zu den Preisen obiger Fahrten
für:
a) jede Viertelstunde Aufenthalt
vor oder während der Fahrt. —.40 —.60
b) Nachtfahrten (von 10 Uhr abends
bis 6 Uhr früh)*) 2.— 3.—
*) Findet die Wagenbenützung nur teilweise in der Nachtzeit statt,
so ist die Entlohnung für die ganze Zeit der Wagenbenützung nach jener
Periode zu leisten, zu welcher der größere Teil der Wagenbenützung gehört.
Vorstehender Tarif wurde von der k. k. Statthalterei
für Tirol und Vorarlberg auf Grund des § 15 der G¬
Ordg. mit den Erlässen vom 27. August 1898, Z. 31161
und 23. März 1901, Z. 12365, als Maximaltarif für
das Fiaker= und Lohnkutschergewerbe in Innsbruck
festgesetzt.
Dackträger=Tarif.
Die Dienstmänner, Packträger und Kommissionäre
sind berechtigt zu fordern:
A. Für einfache Gänge, Bestellungen ec.
oder gewöhnliche leichte Dienst=Lei¬
stungen.
1. Ohne Gerätschaften für jeden Gang mit Last bis zu
10 Kilogramm oder kurze leichte Dienstleistungen:
a) im Innern der Stadt und Wilten bis zur
Staatsbahnlinie 20 h
b) nach den nahen Ortschaften, als Hötting,
Pradl 40 „
c) nach Wilten oberhalb der Kirche, der
Staatsbahnlinie, Mühlau .. 40 „
2. mit Gerätschaften oder Lasten über 10 bis 50 kg
a) im Stadtbezirke, in Wilten bis zur Staats¬
bahnlinie
10 bis 20 Kilogramm 40 h
20 bis 50 Kilogramm ... 60 „
b) nach Mühlau, Hötting, Pradl, Wilten ober¬
halb der Staatsbahnlinie mit Lasten von
10 bis 20 Kilogramm ..... 60 „
von 20 bis 50 Kilogramm ...... 80 „
Für bestimmte Zeitdauer:
ohne Gerätschaften für jede Stunde per
Mann 40 „
mit denselben ......... 50 „
B. Transportebei Wohnungswechsel:
a) die Stunde per Mann mit den nötigen Ge¬
räten und der Verpflichtung im Bedarfs¬
falle 10 Stunden zu arbeiten . . . . . 50 „
b) nach Uebereinkommen auch im Akkord.
C. Für Transporte vom u. zum Bahnhofe:
1. für Gepäcksstücke bis zu 20 Kilogramm Gesamt¬
gewicht.
a) vom Bahnhofe in die Stadt am rechten
Innufer oder nach Wilten unterhalb der
Staatsbahnlinie. 40 h
b) vom Bahnhofe in die Stadt am linken
Innufer oder nach Pradl . . . . . .. 50 „
c) vom Bahnhof in die nahen Ortschaften,
als: Hötting, Wilten oberhalb der Staats¬
bahnlinie, Mühlau und umgekehrt . . . 60 h
2. Gepäcksstücke von mehr als 20 bis zu 50 Kilo¬
gramm Gesamtgewicht für die Entfernung
ad 1 a)......... . 60 „
für die Entfernung ad 1 b)....... 70 „
für die Entfernung ad 1 c). 80 „
D. Für verschiedene Dienstleistungen:
1. Als Führer von Fremden, Handlungsreisen¬
den ec. durch die Stadt für den Mann per
Stunde 40 „
2. Als Führer von Kranken oder Wiedergenese¬
nen per Stunde....... 40 „
3. Als Krankenwärter für den Mann per
Stunde bei Tag......... 40 „
4. Als Krankenwärter für den Mann per
Stunde bei Nacht ........ 60 „
Für längere Zeit nach Akkord.
5. Als stellvertretende Haushälter, Portiers,
Markthelfer, Wächter, für den Mann per
Stunde bei Tag. .......... 40 „
für den Mann per Stunde bei Nacht . . . . 60 „
6. Für Transport eines Flügels oder Klaviers
innerhalb der Stadt . . . . . .. 3 K — „
außerhalb der Stadt nach Uebereinkommen.
7. Für Transporte wertvoller Instrumente,
Gegenstände, Kunstgemälde, Spiegel, feines
Glas, Porzellan für den Mann per Stunde,
innerhalb der Wohnung . . . . . . . . 50 „
außerhalb derselben . . . . . . . . . 60 „
8. Für Begleitung von Kindern nach und von
der Schule, nach Akkord.
9. Für das Austragen von Zirkulärs, Rech¬
nungen ec. an bestimmte Adressen von 25
bis 50 Stück .... 50
über 50 Stück für je weitere 50 Stück . . . 40 „
Größere Posten ohne bestimmte Adressen nach
Stunde oder im Akkord.
10. Für das Abholen des Mittagessens aus den
Restaurants nach Uebereinkommen (mo¬
natlich).