Tarif der Fiaker und Lohnkutscher. 235 Tarif der Fiaker und Tohnkutscher für die Landeshauptstadt Innsbruck und Umgebung.“) (Die Preise sind in Kronenwährung ausgedrückt und ist das Trinkgeld für den Kutscher bei allen Fahrten mit inbegriffen.) — I 5 — 725 2 S 5 3 ( I. Direkte Fahrten: (das sind Fahrten mit Benützung des Wagens nur zur Hinfahrt, also ohne Rückfahrt und ohne Aufenthalt während der Fahrt) von einem Standplatze aus innerhalb des Stadtgebietes oder in die nächste Umgebung bis: Berg Isel (zum Fuße) Pension Kaiser Ferrarihof Friedhof (städtischer). Hötting (Stamserwirt) Hohlweg (zum Fuße) reenbrücke Peterbründl Pradl (Dorf) Schwimmschule (städtische) Sillbrücke bei der Gasfabrik Sillbrücke beim Sillfalle und umgekehrt... Für größere Gepäckstücke, welche nicht im Innern des Wagens untergebracht werden können, ist eine Ge¬ bühr von 20 Hellern per Stück zu bezahlen. Anderes Gepäck frei. Anmerkung: Die Taxe für diese Fahrten ist nur für die Hin¬ fahrt an ein bestimmtes Ziel berechnet. Wünscht der Fahrgast während der Fahrt irgendwo Aufenthalt zu nehmen, oder will derselbe den Wagen innerhalb des sub I bezeichneten Bezirkes zur Rückfahrt be¬ nützen, so tritt vom Zeitpunkt der Benützung des Wagens an der nach¬ stehende Zeittarif in Wirksamkeit. II. Zeitfahrten innerhalb des Stadtgebietes und des unter I bezeichne¬ ten Umkreises von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers oder einem andern von demselben be¬ zeichneten Orte aus: ) für die erste ½ Stunde .. für jede weitere ¼ Stunde Ein= Zwei¬ ## spänner 1.20 2.— —.40 —.60 Anmerkung: Jede angefangene ¼ Stunde wird als voll berechnet. IlIl. Fahrten mit bestellten Wägen innerhalb des Stadtgebietes oder der sub I aufgeführ¬ ten nächsten Umgebung mit besonderem Tarife Bahnhof=, Theater=, Konzert= und Ball¬ Fahrten. Für nachstehende Fahrten, wenn dieselben mit be¬ stellten Wägen ausgeführt werden, gilt ausschließlich folgender Tarif: Ein= Zwei¬ Von oder zum Bahnhofe: spänner a) bei Tag . ........ 1.60 2.60 b) bei Nacht ... .. . ... 2.20 3.80 Fahrten ins Theater oder zu Konzerten: a) einmalige Fahrt ...... .. 1.40 2.— b) Hin= und Rückfahrt . . . . .. 2.60 4.— Ballfahrten . . ..... . 1.— 1.60 IV. Fahrten in die weitere Umgebung von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers oder einem anderen von demselben bezeichneten Orte aus, und zwar für die Hin= und Rückfahrt mit ent¬ sprechendem Aufenthalte. Hiebei steht es dem Fahr¬ gaste in allen Fällen frei, zu bestimmen, wo der Wagen nach Beendigung der Fahrt anzuhalten hat. Absam Absam über die Dörfer.. Aldrans Amras Dorf Amras Schloß Axams über Götzens Baumkirchen Berg Isel Berg Isel und Schloß Amras. Brenner Egerdach Fulpmes Gärberbach Gnadenwald (St. Michael) Götzens Hall Hall über die Dörfer.. Hall über Egerdach... Heilig Wasser bis zur Kapelle an der Salzstraße Igls über Amras und Lans ..... Igls über den ganzen Tag . . ... Igls über Vill Judenstein . . . . (den ganzen Tag) Judenstein Kematen Kranebitten Lans Lans den ganzen Tag....... Lanserköpfe (Fuß) Martinsbühel (Martinswand) Matrei direkte Matrei direkte den ganzen Tag . . .. Matrei über Ellbögen oder Schönberg.. Mentlberg Mieders Mieders den ganzen Tag...... Mühlau (zum Coreth oder zur Pension Edelweiß) Mutters Natters Neustift Patsch Rinn Rinn den ganzen Tag ....... Rothenbrunn über Kematen.. Salzberg über Hall.. Schönberg Schönberg den ganzen Tag ..... Seefeld samt Vorspann.. Sistrans Sistrans den ganzen Tag . ..... Stefansbrücke Telfs Vill Völs Volders Wattens Weiherburg (Schloß) Zirl Zirl über Kematen Ein= Zwei¬ spänner 6.— 8.40 6.80 2.40 4.80 8.20 8.40 3.— 7.— 26.40 4.80 13.60 4.80 11.20 8.20 6.— 8.40 8.40 9.20 10.60 13.60 7.— 8.20 13.60 9.20 6.80 4.80 8.20 13.60 10.60 7.20 11.60 13.60 19.60 2.40 11.60 13.60 4.60 6.20 5.— 20.— 9.20 9.20 13.60 11.60 10.40 13.60 22.— 10.60 13.60 6.— 13.60 4.80 4.80 8.40 9.20 4.60 7.— 9.20 10.— 12.60 9.20 3.60 7.20 12.60 12.60 4.60 9.60 44.— 7.20 22.— 7.20 15.60 12.60 10.— 12.60 12.60 16.— 16.— 22.— 10.— 13.60 22.— 15.60 10.80 7.20 14.— 22.— 16 — 9.60 18.— 22.— 30.— 3.60 18.— 22.— 6.60 10.20 8.— 33.— 16.— 15.60 22.— 18.— 39 — 16.— 22.— 35.— 16.— 22.— 9.20 22.— 7.20 7.20 12.60 14.60 6 60 12.— 13.60 *) Tarif vom 24. Augnst 1898.