Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Stadtwerke Innsbruck □
Elektrizitätswerk
Gaswerk
Wasserwerk
Nordkettenbahn
Verhaltungsmaßregeln bei Störungen: Gärtnerei
I. Verhalten bei elektrischen Störungen
1. Uberbrücke nie die Sicherungen, sie schützen Dein Heim vor Brandgefahr.
2. Berühre nie herabhängende Drähte von elektrischen Leitungen; sie sind gefährlich, auch
wenn sie am Boden liegen.
3. Elektrische Leitungsanlagen dürfen nur vom dazu befugten Fachmann errichtet werden. Laß
selbst die Hände weg. Auch behelfsmäßige Leitungen, z. B. auf Baustellen, müssen den Sicher¬
heitsvorschriften entsprechen; nur dann können Unfälle vermieden werden.
4. Sei besonders vorsichtig in feuchten Räumen, wie Badezimmer und Waschküchen, explosions¬
gefährlichen Räumen, wie Garagen, Tankstellen und Räumen mit Metallmassen, wie Zentral¬
heizungen, Metallwerkstätten und ähnlichen.
5. Rufe bei Störungen stets einen Fachmann zu Hilfe. Das Elektrizitätswerk hat hiefür einen zu
jeder Zeit erreichbaren Störungsdienst eingerichtet: Hochhaus, 1. Stock, Ruf Nr. 6211.
II. Verhalten bei Gasrohrbruch
Bei Wahrnehmung von Gasgeruch ist folgendes zu beachten:
1. In Räumen: Lüften durch Offnen von Türen und Fenstern, alle Gashähne schließen, den
Wachdienst (Tag und Nacht) des Gaswerkes (Telefon Nr. 47 12) verständigen und unter
Angabe der genauen Adresse und des Vorfalles, Nebenparteien und eventuell Hausmeister
aufmerksam machen, Verwendung von offenen Flammen, das Anzünden von Zündmitteln,
das Ein- und Ausschalten von elektrischen Lampen (Funkenbildung) ist untersagt, die betroffe¬
nen Räume verlassen und Eintreffen des Monteurs abwarten.
2. Bei verschlossenen Räumen: Gaswerk verständigen (wie oben), Kriminalpolizei und Haus¬
meister benachrichtigen, wenn notwendig, Treppenhaus lüften.
3. Bei Eindringen von Gas ins Haus von der Straße her: Gaswerk und Hausmeister ver¬
ständigen (wie oben), Kellerräume lüften durch Offnen der Türen und der hofseitigen Fenster,
straßenseitige Fenster geschlossen halten, die Fenster der Stockwerke sind straßenseitig
ebenfalls geschlossen zu halten.
4. Bei Unfällen durch Einatmen von Leuchtgas sofort Arzt oder Rettungsgellschaft verständigen.
In allen Fällen ist der Gebrauch von offenen Flammen, wie Kerzen, Streichhölzern und dgl.,
strengstens untersagt.
III. Verhalten bei Wasserrohrbruch
Läßt sich ein Auslaufhahn (Zapfstelle) auf keine Weise schließen, oder ist an dem Leitungs¬
system innerhalb des Hauses ein Schaden aufgetreten, so ist der „Haupthahn“ im Hause (Keller
oder Schacht), das ist das in der Fließrichtung nach dem Wasserzähler angebrachte Absperr¬
ventil, in neueren Objekten das Absperrventil in der Wohnung, zu schließen. Insbesonders ist
zu beachten, daß das Ventil (Hahn) langsam nach rechts, also im Sinne des Uhrzeigers zu
drehen ist. Bei schnellem Schließen des Ventils kann durch den in der Leitung auftretenden
sogenannten Stoßdruck ein größerer Schaden im Leitungssystem, oder eine Beschädigung der
Armaturen verursacht werden. Nach der Absperrung verständige man den nächstliegenden
konz. Wasserleitungsinstallateur zur Behebung des Schadens. Gelingt die Absperrung aus irgend
einem Grunde nicht, rufe man das Wasserwerk (Stördienst) von 7 Uhr früh bis 17 Uhr, Telefon
Nr. 3964, bei Nacht das Stördienstlokal Badhaus Mühlau bei der neuen Mühlauer Brücke,
Telefon Nr. 2632 an.
Von den Hauseigentümern und Hausbewohnern ist darauf zu achten, daß der Zugang zur
Wasserzähler-Anlage stets frei bleibt, um im Falle eines auftretenden Schadens sofort die
Absperrung vornehmen zu können.