Tarif der staatl. Verzehrungssteuer des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren. 335 Tarif der stagtl. Verzehrungssteuer, des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren für Schlacht= und Stechvieh, Fleisch und Fleischwaren ab 1. Jänner 1910. Waggebühren: In der Großvieh=Schlachthalle kostet jede Wägung auf der Gleiswage von Großvieh 20 h von Kleinvieh 10 h Auf der Zentimalwage im Schlachthofe kostet jede Wägung 20 h Stallgebühren: Für Großvieh per Stück und Tag 40 h Für Kleinvieh per Stück und Tag 10 h Die Futterpreise werden nach Anhörung der Vieh¬ händler jedes Vierteljahr von der Schlachhaus=Kom¬ mission bestimmt. Tarif für Wild und Wildgeflügel, Getränke, Fettstoffe und Brennmateriale. Wild und Wildgeflügel. 1. Hirsche, Gemsen, Rehe und Wildschweine vom Stück Kr. 1.— 2. Hasen (graue und weiße), Fa¬ sanen, Auer=, Birk=, Hasel=, Schnee=, Reb= und Stein¬ Hühner, dann Schnepfen, Wildgänse und Wildenten „ „ „ —.10 3. Ausgehacktes Wild 25 Kilo Kr. —.10 (Gewichtsmengen von unter 25 Kilo gelten für voll). Getränke. 1. Von Wein per Hktltr. Kr. 5.94 2. Von allen genießbaren ge¬ brannten geistigen Flüssig¬ keiten nach Graden der hun¬ dertteiligen Alkoholskala u. zw. bis zu 50 Grad per Hktltr. Kr. 14.— von 50 bis 70 Grad „ „ „ 20.— von 70 bis 100 Grad „ „ „ 28.— 3. Von Bie per Hktltr. Kr. 2.40 4. Von Essig und Obstmost „ „ „ 1.50 5. Von Weinmost und Wein¬ maische „ „ „ 9.— 6. Von Essigessenz „ „ „ „ 6.— Fettktoffe. 1. Von Wachs, Stearin, Para¬ fin, Erdwachs, Talg, Un¬ schutt, Seife, sowie überhaupt von sämtlichen tierischen und pflanzlichen Fettstoffen per 100 Kilo Kr. 2.— Brennmateriale. 1. Von Holz und zwar: a) hartem bis zu 6 dm Länge per Meter K —.12 b) hartem über 6 dm Länge „ „ „ —.22 c) weichem bis zu 6 dm Länge„ „ „ —.06 d) weichem über 6 dm Länge „ „ „ —.14 2. Von Holzkohle u. Koaks per 100 Kilo Kr. —.08 3. Von Steinkohle per 100 Kilo Kr. —.04 Stadtmagistrat Innsbruck. Der Bürgermeister: W. Greil.